Gebühren – Transparenz von Anfang an
Klare Kommunikation statt versteckter Kosten. Wir legen Wert auf eine faire und nachvollziehbare Honorarstruktur,
damit Sie jederzeit die volle Kontrolle über Ihre rechtlichen Ausgaben behalten.
Unsere Honorarstruktur
Die Vergütung anwaltlicher Tätigkeit richtet sich grundsätzlich
nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)oder einer individuellen Honorarvereinbarung.
Die Erstberatung
In einem ausführlichen Gespräch klären wir den Sachverhalt, analysieren Ihre rechtliche Position und zeigen konkrete Handlungsoptionen sowie Risiken auf.
Gesetzlich geregelt nach § 34 RVG — max. 190,00 € zzgl. MwSt.
Fairness
Sollte sich aus der Erstberatung ein Mandat zur weiteren Vertretung ergeben, werden die Kosten der Erstberatung in der Regel angerechnet. Keine versteckten Kosten.
Nach dem RVG
Die gesetzlichen Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert (Streitwert) – transparente gesetzliche Vorgaben, abhängig vom Streitwert.
Individuelle Vereinbarung
Bei besonders umfangreichen oder dauerhaften Mandaten bieten wir Stunden- oder Pauschalhonorar an.
Kostenübernahme
- Rechtsschutzversicherung — Unsere Tätigkeit erfolgt auf Grundlage einer individuellen Honorarvereinbarung. Ob und in welchem Umfang Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, klären Sie bitte direkt mit Ihrem Versicherer. Die Einreichung der Unterlagen und die Abrechnung mit der Rechtsschutzversicherung erfolgen durch Sie.
- Prozesskostenhilfe (PKH) — Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, informieren wir Sie über die Möglichkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe. Die Antragstellung und weitere Abwicklung erfolgen durch Sie.
