Gebühren – Transparenz von Anfang an

Klare Kommunikation statt versteckter Kosten. Wir legen Wert auf eine faire und nachvollziehbare Honorarstruktur,
damit Sie jederzeit die volle Kontrolle über Ihre rechtlichen Ausgaben behalten.

Unsere Honorarstruktur

Die Vergütung anwaltlicher Tätigkeit richtet sich grundsätzlich
nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)oder einer individuellen Honorarvereinbarung.

Die Erstberatung

In einem ausführlichen Gespräch klären wir den Sachverhalt, analysieren Ihre rechtliche Position und zeigen konkrete Handlungsoptionen sowie Risiken auf.

Gesetzlich geregelt nach § 34 RVG — max. 190,00 € zzgl. MwSt.

Fairness

Sollte sich aus der Erstberatung ein Mandat zur weiteren Vertretung ergeben, werden die Kosten der Erstberatung in der Regel angerechnet. Keine versteckten Kosten.

Nach dem RVG

Die gesetzlichen Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert (Streitwert) – transparente gesetzliche Vorgaben, abhängig vom Streitwert.

Individuelle Vereinbarung

Bei besonders umfangreichen oder dauerhaften Mandaten bieten wir Stunden- oder Pauschalhonorar an.

Kostenübernahme

Recht haben sollte nicht am Geldbeutel scheitern. Wir unterstützen Sie dabei, mögliche Wege der Kostenübernahme zu prüfen.